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Die girocard wird zur Bezahloption in Händler-Apps – mit Vorteilen für Handel, Institute und Online-Netzbetreiber.
Die girocard erschließt einen neuen Akzeptanzbereich: Mit der In-App-Zahlung lässt sich die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen künftig als Bezahloption in Händler-Apps einbinden. Für den Handel bedeutet das mehr Kundenbindung, Zahlungsgarantie und attraktive Konditionen. Für kartenausgebende Institute entstehen zusätzliche Transaktionspotenziale. Für Online-Netzbetreiber ergeben sich neue Anwendungsfälle innerhalb der bestehenden Infrastruktur.
Händler-Apps entwickeln sich in vielen Branchen zum zentralen Zugangspunkt für Angebote, Services und Transaktionen. Ob im Einzelhandel, bei Lieferdiensten, im Lebensmittelhandel oder im Mobilitätsumfeld: Kundinnen und Kunden erwarten komfortable, schnelle und sichere Bezahlprozesse direkt in der App. Genau hier setzt das In App Payment mit der girocard an.
Mit der In-App-Zahlung wird die girocard direkt in Händler-Apps als Bezahlmethode hinterlegt und ist dort nahtlos als Zahlungsmittel einsetzbar. Der Bezahlvorgang wird innerhalb der App angestoßen und erfolgt dann direkt dort oder – beim Bezahlen am POS – durch Vorhalten eines Barcodes oder QR-Codes vor den Kassenscanner.
Händlerinnen und Händler investieren zunehmend in eigene Apps, um Kundenbeziehungen auszubauen, Mehrwertdienste anzubieten und Transaktionen enger an das eigene Ökosystem zu binden. Kundinnen und Kunden nutzen solche Apps wiederum immer mehr, da diese häufig Ersparnisse oder das Sammeln von Bonuspunkten ermöglichen. Die Zahlungsfunktionen werden dabei stärker zum integralen Bestandteil des Nutzungserlebnisses.
Als nationales Bezahlsystem steht die girocard für verlässliche Prozesse, eine hohe Reichweite und eine starke Verankerung im deutschen Zahlungsverkehr. Mit dem In App Payment in Händler-Apps verbindet sie diese Stärken mit neuen digitalen Nutzungsszenarien – und eröffnet damit zusätzliche Potenziale für Handel, Institute und Netzbetreiber.
Mit In App Payment erhält die girocard nun Zugang zu einem dynamisch wachsenden Einsatzfeld – mit klaren Vorteilen. Die girocard-Funktion zahlt damit unmittelbar auf die Zukunftsfähigkeit des deutschen Zahlungsverkehrs ein.
Neue Anwendungsfälle innerhalb der bestehenden girocard-Infrastruktur
Die Hinterlegung der girocard wird vor oder im Zuge der ersten Zahlung in der Authentifizierungs- oder Banking-App mit einer starken Kundenauthentifizierung (SKA) freigegeben. Für das In App Payment selbst sind zwei Varianten möglich:
Wird eine Zahlung ausgelöst, erfolgt für jeden Bezahlvorgang eine Freigabe per SKA. Die Nutzerin oder der Nutzer gibt die Zahlung entweder innerhalb der Push-TAN des Kartenausgebers oder in dessen App frei. Ist Letzteres der Fall, wird die Transaktion dort bestätigt und die Käuferin oder der Käufer anschließend in die Händler-App zurückgeführt.
Hier stimmt der Karteninhaber oder die Karteninhaberin während der Hinterlegung der girocard zu, den Händler oder die Händlerin als vertrauenswürdigen Zahlungsempfänger in die Whitelist aufzunehmen. Bei späteren Zahlungen kann dadurch auf eine erneute SKA beim Kartenausgeber verzichtet werden. Das beschleunigt den Prozess deutlich. In der Händler-App kann dann beispielsweise ein Barcode oder QR-Code angezeigt und für die Zahlung genutzt werden.
Whitelisting bedeutet nicht, dass eine Authentifizierung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Kartenausgeber sowie Händlerinnen und Händler können im Rahmen ihres Risikomanagements weiterhin eine SKA anfordern. Zusätzlich muss die Anzeige des Barcodes oder des QR-Codes gesichert werden, beispielsweise durch Face ID, Touch ID oder PIN-Eingabe.
Mit der Einführung der In-App-Zahlung werden erstmals systemübergreifende Mechanismen etabliert, um bestrittene Transaktionen gezielt und effizient zu bearbeiten.
Durch die Pflicht zur Freigabe von Barcodes oder QR-Codes per Biometrie oder Entsperrcode sowie zusätzliche Sicherheitsanforderungen an die Händler-App sind die Hürden für Kartenbetrug sehr hoch. Für diesen Fall steht den beteiligten Parteien ein zentraler Kommunikationskanal zur Verfügung. Mit dem folgenden Ablauf schafft die girocard einen verbindlichen Rahmen für die außergerichtliche Klärung von Betrugsfällen und stärkt die Prozesssicherheit für alle Beteiligten.
Zunächst wird bilateral geprüft, wer die Haftung trägt.
Falls keine Einigung erzielt wird, kann der Fall an eine zentrale girocard-Prüfeinheit eskaliert werden.
Der ermittelte Haftungsträger übernimmt die finanzielle Verantwortung für die bestrittene Transaktion.
Die eigenen Apps weiter in den Fokus rücken:
Der Handel kann mit dem girocard In App Payment die eigenen Apps noch vielseitiger gestalten, relevante Zusatzoptionen erweitern und infolgedessen die Nutzung erhöhen.
Der Handel kann mit der In-App-Zahlungsfähigkeit die eigene App noch vielseitiger gestalten, um relevante Zusatzoptionen erweitern und infolgedessen die Nutzung erhöhen.
Die Zahlung wird Teil des digitalen Nutzungserlebnisses. Das stärkt die Funktion der Händler-App als zentralen Touchpoint in der Kundenbeziehung.
Die girocard lässt sich mittels eines einfachen Prozesses in der App hinterlegen. Kundinnen und Kunden müssen keinen separaten Registrierungsprozess mit manueller Dateneingabe durchlaufen, sondern benötigen lediglich einen Online-Banking-Zugang und ein Authentifizierungsverfahren ihres Instituts.
Die girocard steht für marktgerechte Händlerentgelte bei gleichzeitig verlässlichen Prozessen.
Die neue Funktion basiert auf vollwertigen girocard-Zahlungen und nutzt die bestehende Infrastruktur. Händlerinnen und Händler profitieren dabei von der integrierten Zahlungsgarantie der Deutschen Kreditwirtschaft: Sie gehen kein Risiko ein, dass autorisierte Zahlungen ausbleiben. Für den Fall, dass Karteninhaberinnen oder Karteninhaber eine Transaktion bestreiten, definiert das girocard-System einen verbindlichen Rahmen zur außergerichtlichen Klärung.
Von Bezahl-Buttons über Lieferdienst-Check-outs bis hin zu Scan- oder Code-basierten Verfahren am POS: Das In App Payment mit der girocard lässt sich in unterschiedliche App-Modelle integrieren.
Um die Hinterlegung der girocard und die Zahlung mit der girocard technisch abzuwickeln, müssen Händlerinnen und Händler an einen Online-Netzbetreiber angebunden sein, der die Funktion unterstützt. Die Schnittstelle des Online-Netzbetreibers ist die Grundlage für die operative Umsetzung.
Die Händlerinnen und Händler integrieren das girocard-Interface in ihre App. Dazu gehören die Auswahl- und Prozessschritte für die Hinterlegung der girocard, ein girocard-Bezahlbutton oder die Auswahlmöglichkeit „girocard“ bei der Bezahlmethode. Die Umsetzung folgt den Vorgaben des girocard-Systems und den gestalterischen Anforderungen des Styleguides.
Zur einheitlichen Ermittlung von Identifikationsmerkmalen und des Device-Fingerprints binden die Händlerinnen und Händler die Identifikationsmerkmale (IdM)-Funktion des girocard-Systems über eine bereitgestellte Bibliothek in die App ein. Sie ist ein zentraler Baustein für die nutzerfreundliche Zuordnung der zuständigen Authentifizierungs- oder Banking-App.
Nach erfolgreicher Hinterlegung der girocard wird eine Referenz-ID erzeugt und an die Händler-App übermittelt. Die Händlerinnen und Händler oder deren Online-Netzbetreiber speichern diese Referenz-ID und verwenden sie beim Bezahlvorgang. Sie ordnet die Zahlung der hinterlegten girocard und dem zugehörigen Authentifizierungsweg zu.
Die In-App-Zahlungsfähigkeit ist an definierte technische, prozessuale und sicherheitsbezogene Anforderungen geknüpft. Diese sind bei der Ausgestaltung und dem Betrieb der Händler-App zu berücksichtigen.
Nutzt ein Händler oder eine Händlerin Whitelisting-Szenarien, ist er oder sie verpflichtet, die vorgesehenen Prozesse und Pflichten im Dispute Management einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Mitwirkung bei der Klärung bestrittener Transaktionen.
Für bestimmte Anwendungsfälle kann ein schneller Bezahlprozess entscheidend sein, etwa an der Supermarktkasse oder in anderen zeitkritischen App-Journeys. Hier wird das sogenannte Whitelisting relevant.
Dabei stimmt die Karteninhaberin oder der Karteninhaber bei der Hinterlegung der girocard einmalig zu, die Händlerin oder den Händler für künftige Zahlungen als vertrauenswürdig zu speichern. Dadurch kann beim späteren Bezahlvorgang auf eine erneute starke Kundenauthentifizierung (SKA) verzichtet werden, was den Check-out beschleunigt.
Wichtig ist dabei: Auch bei bestehendem Whitelisting kann ein Institut, eine Händlerin oder ein Händler im Rahmen des Risikomanagements im Einzelfall dennoch eine SKA anfordern.
In App Payment für Kundinnen und Kunden:
Für Institute eröffnet die neue Funktion die Möglichkeit, die girocard in einem zusätzlichen digitalen Nutzungsszenario zu verankern und so die Relevanz des eigenen Kartenportfolios weiter auszubauen.
Mit In-App-Zahlungen wird die girocard dort verfügbar, wo immer mehr Interaktion und Transaktion stattfindet: direkt in Händler-Apps.
Mehr Transaktionen im girocard-System können die wirtschaftliche Bedeutung der girocard für Institute weiter ausbauen.
Die Authentifizierungs- oder Banking-App des Instituts ist integraler Bestandteil des Bezahlprozesses.
Die girocard stärkt die Unabhängigkeit im deutschen Zahlungsverkehr und baut ihre Relevanz gegenüber internationalen Lösungen weiter aus.
Das In App Payment mit der Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen nutzt die bestehende girocard-Infrastruktur; Autorisierungssysteme bleiben unberührt.
Im Rahmen der Einrichtung oder der Aktualisierung der Authentifizierungs- oder Banking-App sollte ein Device Fingerprint im girocard-Profil der Karteninhaberin oder des Karteninhabers hinterlegt werden. So kann die App bei späteren In-App-Vorgängen korrekt erkannt und angesprochen werden.
Voraussetzung für die In-App-Zahlung: Die kartenausgebenden Institute ergänzen ihre Bedingungen für Karteninhaberinnen und Karteninhaber um die Vereinbarung zur Nutzung einer Authentifizierungs-App für girocard-Geschäftsvorfälle. Idealerweise geschieht dies bereits im Online-Banking- oder Onboarding-Prozess – unabhängig vom konkreten Anwendungsfall.
Für die In-App-Zahlung muss das Endgerät die zuständige Authentifizierungs- oder Banking-App zuverlässig ermitteln können. Dafür integrieren die kartenausgebenden Institute die IdM-Funktion in ihre App. Sie erfasst gerätespezifische Merkmale und ermöglicht so die Identifikation der Karteninhaberin oder des Karteninhabers.
Im Rahmen der Einrichtung oder der Aktualisierung der Authentifizierungs- oder Banking-App sollte ein Device Fingerprint im girocard-Profil des Karteninhabers hinterlegt werden. So lässt sich die App bei späteren In-App-Vorgängen eindeutig zuordnen und nutzen.
Wenn Institute Whitelisting unterstützen, muss die Liste vertrauenswürdiger Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger im Online-Banking einsehbar und verwaltbar sein. Karteninhaberinnen und Karteninhaber müssen Händlerinnen und Händler auf einfache Weise entfernen können.
Institute müssen Karteninhaberinnen und Karteninhaber in der Authentifizierungs- oder Banking-App über relevante Vorgänge informieren. Dazu zählen insbesondere:
Für die Bearbeitung bestrittener Transaktionen müssen Institute an den vorgesehenen Kommunikationskanal angebunden sein und die entsprechenden Prozesse einhalten.
Die girocard ist bereits heute eine zentrale Ertragssäule im Kartengeschäft. Mit dem Angebot für In-App-Zahlungen wird diese Position in ein essenzielles digitales Einsatzfeld übertragen. Das ist nicht nur operativ relevant, sondern auch strategisch: Je stärker sich Kundeninteraktionen in Apps verlagern, desto wichtiger wird es, dass die girocard als Zahlungsmittel der deutschen Banken und Sparkassen dort präsent ist.
Die In-App-Zahlung schafft die Grundlage, bestehende Stärken der girocard – Reichweite, Vertrauen, Wirtschaftlichkeit und Verankerung im deutschen Markt – in neue Payment-Bereiche zu überführen.
Die technische Umsetzung für den Markt ermöglichen:
Online-Netzbetreiber sind ein zentraler Enabler der In-App-Zahlung. Sie schaffen die technische und prozessuale Verbindung zwischen Händlerseite, Lookup-Server und girocard-System.
Als einer der First Mover einer neuen girocard-Funktion können Netzbetreiber gezielt auf die wachsende Nachfrage iIhrer Handelskunden nach modernen und komfortablen Bezahlverfahren reagieren und Ihr Produktportfolio entsprechend erweitern.
Das In App Payment mit der girocard erschließt zusätzliche Einsatzfelder innerhalb bestehender Marktstrukturen.
Online-Netzbetreiber übernehmen eine tragende Funktion bei der operativen Umsetzung und Skalierung der neuen Funktion.
Mit der Verlagerung von Zahlungen in Händler-Apps steigt die Relevanz digitaler Abwicklungswege.
Die neue Funktion baut auf der bestehenden girocard-Infrastruktur auf und erweitert diese gezielt.
Die technischen Anforderungen für die Abwicklung der girocard-Geschäftsvorfälle im In-App-Kontext müssen umgesetzt werden. Maßgeblich ist dabei der technische Anhang für Online-Netzbetreiber.
Der Online-Netzbetreiber stellt sicher, dass die erforderlichen Prozesse für die Hinterlegung der girocard und die Zahlung mit der girocard über den Lookup-Server korrekt ausgeführt werden.
Online-Netzbetreiber schaffen die technische Voraussetzung dafür, dass Händlerinnen und Händler die girocard in ihren Apps nutzen können. Dazu gehört auch die Weitergabe relevanter Händlerbedingungen.
Für die produktive Nutzung sind die vorgesehenen Tests durchzuführen. Darüber hinaus sind die vertraglich geregelten Pflichten und Nachweise einzuhalten.
Online-Netzbetreiber tragen dafür Sorge, dass die angebundenen Händlerinnen und Händler ihren Pflichten im Rahmen der neuen Funktion nachkommen.
Die In-App-Zahlung ist nur dann marktfähig, wenn technische Prozesse, regulatorische Anforderungen und vertragliche Pflichten sauber ineinandergreifen. Genau hier kommt dem Online-Netzbetreiber eine Schlüsselrolle zu: Er verbindet Marktteilnehmer, ermöglicht reibungslose Prozesse und unterstützt die Skalierung der Funktion im Handel.
Um das In App Payment im girocard-System anzubieten, müssen zugelassene Kartenausgeber und Online-Netzbetreiber einer funktionsspezifischen Pilotierungsvereinbarung beitreten. Diese umfasst die rechtlichen, technischen und prozessualen Anforderungen für die Teilnahme. Online-Netzbetreiber geben die relevanten Händlerbedingungen an angebundene Händlerinnen und Händler weiter.
Vor der produktiven Schaltung setzt der Online-Netzbetreiber zudem die von der Deutschen Kreditwirtschaft vorgesehenen Funktionstests um.
Die technischen Spezifikationen für das In App Payment liegen vor. Damit ist der Rahmen geschaffen, um die girocard in Händler-Apps zu integrieren und neue digitale Einsatzfelder zu erschließen.
Für Handel, Institute und Online-Netzbetreiber eröffnet sich damit die Chance, frühzeitig an einer Weiterentwicklung des deutschen Zahlungsverkehrs mitzuwirken – mit einem Bezahlsystem, das für Reichweite, Verlässlichkeit und Zukunftsfähigkeit steht.
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