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Das führende Debitkartensystem erschließt in Deutschland ein wachsendes Marktsegment und stärkt seine Rolle im digitalen Bezahlen.
Die girocard erweitert ihre Einsatzbereiche: Künftig lässt sie sich auch in Händler-Apps als Bezahloption nutzen. Damit erschließt das führende Debitkartensystem in Deutschland ein wachsendes Marktsegment und stärkt seine Rolle im digitalen Bezahlen.
Händler-Apps entwickeln sich in vielen Branchen zum zentralen Zugangspunkt für Angebote, Services und Transaktionen. Ob im Einzelhandel, bei Lieferdiensten, im Lebensmittelhandel oder im Mobilitätsumfeld: Kundinnen und Kunden erwarten komfortable, schnelle und sichere Bezahlprozesse direkt in der App. Genau hier setzt die neue In-App-Zahlungsfähigkeit der girocard an.
Mit der In-App-Zahlungsfähigkeit wird die girocard direkt in Händler-Apps als Bezahlmethode hinterlegt und ist dort nahtlos als Zahlungsmittel einsetzbar. Der Bezahlvorgang wird innerhalb der App angestoßen und erfolgt dann direkt dort oder – beim Bezahlen am POS – durch Vorhalten eines Barcodes oder QR-Codes vor den Kassenscanner.
Händler investieren zunehmend in eigene Apps, um Kundenbeziehungen auszubauen, Mehrwertdienste anzubieten und Transaktionen enger an das eigene Ökosystem zu binden. Kundinnen und Kunden nutzen solche Apps wiederum immer mehr, da diese häufig Ersparnisse oder das Sammeln von Bonuspunkten ermöglichen. Die Zahlungsfunktionen werden dabei stärker zum integralen Bestandteil des Nutzungserlebnisses.
Als nationales Bezahlsystem steht die girocard für verlässliche Prozesse, hohe Reichweite und starke Verankerung im deutschen Zahlungsverkehr. Mit der Integration in Händler-Apps verbindet sie diese Stärken mit neuen digitalen Nutzungsszenarien – und eröffnet damit zusätzliche Potenziale für Handel, Institute und Netzbetreiber.
Mit der In-App-Zahlungsfähigkeit erhält die girocard nun Zugang zu einem dynamisch wachsenden Einsatzfeld – mit klaren Vorteilen. Die Funktionalität zahlt damit unmittelbar auf die Zukunftsfähigkeit des deutschen Zahlungsverkehrs ein.
Neue Anwendungsfälle innerhalb der bestehenden girocard-Infrastruktur
Die girocard-Hinterlegung wird vor oder im Zuge der ersten Zahlung in der Authentifizierungs- oder Banking-App mit einer starken Kundenauthentifizierung (SKA) freigegeben. Für die Zahlung selbst sind zwei Varianten möglich:
Wird eine Zahlung ausgelöst, erfolgt für jeden Bezahlvorgang erneut eine Freigabe per SKA. Die Nutzerin bzw. der Nutzer gibt die Zahlung auf die bekannte Art und Weise frei. Dies erfolgt entweder innerhalb der Push-TAN des Kartenausgebers oder in dessen App. Ist letzteres der Fall, wird die Transaktion dort bestätigt und die Käuferin bzw. der Käufer anschließend in die Händler-App zurückgeführt.
Hier stimmt der Karteninhaber oder die Karteninhaberin während der Hinterlegung zu, den Händler als vertrauenswürdigen Zahlungsempfänger in die Whitelist aufzunehmen.
Bei späteren Zahlungen kann dadurch auf eine erneute SKA beim Kartenausgeber verzichtet werden. Das beschleunigt den Prozess deutlich. In der Händler-App kann dann beispielsweise ein Barcode oder QR-Code angezeigt und für die Zahlung genutzt werden.
Whitelisting bedeutet nicht, dass eine Authentifizierung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Kartenausgeber und Händler können im Rahmen ihres Risikomanagements weiterhin eine SKA anfordern. Zusätzlich muss die Anzeige des Barcodes oder QR-Codes gesichert werden, beispielsweise durch Face ID, Touch ID oder PIN-Eingabe.
Mit der Einführung der In-App-Zahlungsfähigkeit werden erstmals systemübergreifende Mechanismen etabliert, um bestrittene Transaktionen gezielt und effizient zu bearbeiten.
Die Hürden für tatsächlichen Betrug sind Für diesen Fall steht den beteiligten Parteien ein zentraler Kommunikationskanal zur Verfügung.
Durch die Pflicht zur Freigabe des Codes durch Biometrie oder Kenntnis eines Entsperrcodes sowie weitere Anforderungen an die Händler-App sind die Hürden für tatsächlichen Betrug dennoch sehr hoch. Durch den folgenden Ablauf schafft die girocard einen verbindlichen Rahmen für die außergerichtliche Klärung von Bestreitensfällen und stärkt die Prozesssicherheit für die Beteiligten.
Zunächst wird bilateral geprüft, wer die Haftung trägt.
Falls keine Einigung erzielt wird, kann der Fall an eine zentrale girocard-Prüfeinheit eskaliert werden.
Der ermittelte Haftungsträger übernimmt die finanzielle Verantwortung für die bestrittene Transaktion.
Die eigenen Apps weiter in den Fokus rücken:
Der Handel kann mit der In-App-Zahlungsfähigkeit die eigene App noch vielseitiger gestalten, um relevante Zusatzoptionen erweitern und infolgedessen die Nutzung erhöhen.
Der Handel kann mit der In-App-Zahlungsfähigkeit die eigene App noch vielseitiger gestalten, um relevante Zusatzoptionen erweitern und infolgedessen die Nutzung erhöhen.
Die Zahlung wird Teil des digitalen Nutzungserlebnisses. Das stärkt die Funktion der Händler-App als zentralen Touchpoint in der Kundenbeziehung.
Die girocard lässt sich mittels eines einfachen Prozesses in der App hinterlegen. Kundinnen und Kunden müssen keinen separaten Registrierungsprozess mit manueller Dateneingabe durchlaufen, sondern benötigen lediglich einen Online-Banking-Zugang und ein Authentifizierungsverfahren ihres Instituts.
Die girocard steht für marktgerechte Händlerentgelte bei gleichzeitig verlässlichen Prozessen.
Die neue Funktion basiert auf vollwertigen girocard-Zahlungen und nutzt die bestehende Infrastruktur.
Der Handel kann mit der In-App-Zahlungsfähigkeit die eigene App noch vielseitiger gestalten, um relevante Zusatzoptionen erweitern und infolgedessen die Nutzung erhöhen.
Von Bezahl-Buttons über Lieferdienst-Check-outs bis hin zu Scan- oder Code-basierten Verfahren am POS: Die Funktion lässt sich in unterschiedliche App-Modelle integrieren.
Um die Hinterlegung und Zahlung technisch abzuwickeln, müssen Händler an einen Online-Netzbetreiber angebunden sein, der die Funktionalität unterstützt. Die Schnittstelle des Online-Netzbetreibers ist Grundlage für die operative Umsetzung.
Das girocard-Interface ist in die Händler-App zu integrieren – das heißt, die Auswahl- und Prozessschritte für die Hinterlegung der girocard sowie ein girocard-Bezahlbutton oder alternativ die Auswahlmöglichkeit “girocard” bei der Bezahlmethode sind zu ergänzen. Dabei sind die Vorgaben des girocard-Systems sowie die gestalterischen Anforderungen des Styleguides zu beachten.
Zur einheitlichen Ermittlung von Identifikationsmerkmalen und des Device-Fingerprints wird die Identifikationsmerkmale (IdM)-Funktion des girocard-Systems in mittels bereitgestellter Bibliothek die App integriert. Sie ist ein zentraler Baustein für die nutzerfreundliche Zuordnung der zuständigen Authentifizierungs- oder Banking-App.
Nach erfolgreicher Hinterlegung der girocard wird eine Referenz-ID erzeugt und an die Händler-App übermittelt. Diese Referenz-ID ist vom Händler oder Online-Netzbetreiber zu speichern und beim Bezahlvorgang zu verwenden. Sie dient dazu, die Zahlung korrekt der hinterlegten girocard und dem zugehörigen Authentifizierungsweg zuzuordnen.
Die In-App-Zahlungsfähigkeit ist an definierte technische, prozessuale und sicherheitsbezogene Anforderungen geknüpft. Diese sind bei der Ausgestaltung und dem Betrieb der Händler-App zu berücksichtigen.
Nutzt ein Händler Whitelisting-Szenarien, ist er verpflichtet, die vorgesehenen Prozesse und Pflichten im Dispute Management einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Mitwirkung bei der Klärung bestrittener Transaktionen.
Für bestimmte Anwendungsfälle kann ein schneller Bezahlprozess entscheidend sein, etwa an der Supermarktkasse oder in anderen zeitkritischen App-Journeys. Hier wird das sogenannte Whitelisting relevant.
Dabei stimmt die Karteninhaberin oder der Karteninhaber bei der Hinterlegung der girocard einmalig zu, den Händler als vertrauenswürdigen Zahlungsempfänger zu hinterlegen. Dadurch kann beim späteren Bezahlvorgang auf eine erneute starke Kundenauthentifizierung verzichtet werden, was den Check-out beschleunigt.
Wichtig ist dabei: Auch bei bestehendem Whitelisting kann ein Institut oder ein Händler im Rahmen des Risikomanagements im Einzelfall dennoch eine SKA anfordern.
Die In-App-Zahlungsfähigkeit für Kundinnen und Kunden:
Für Institute eröffnet die neue Funktion die Möglichkeit, die girocard in einem zusätzlichen digitalen Nutzungsszenario zu verankern und so die Relevanz des eigenen Kartenportfolios weiter auszubauen.
Mit In-App-Zahlungen wird die girocard dort verfügbar, wo immer mehr Interaktion und Transaktion stattfindet: direkt in Händler-Apps.
Mehr Transaktionen im girocard-System können die wirtschaftliche Bedeutung der girocard für Institute weiter ausbauen.
Die Authentifizierungs- oder Banking-App des Instituts ist integraler Bestandteil des Bezahlprozesses.
Die girocard stärkt die Unabhängigkeit im deutschen Zahlungsverkehr und baut ihre Relevanz gegenüber internationalen Lösungen weiter aus.
Die In-App-Zahlungsfähigkeit nutzt die bestehende girocard-Infrastruktur, Autorisierungssysteme bleiben unberührt.
Im Rahmen der Einrichtung oder Aktualisierung der Authentifizierungs- oder Banking-App sollte ein Device-Fingerprint im girocard-Profil des Karteninhabers hinterlegt werden. So kann die App bei späteren In-App-Vorgängen korrekt erkannt und angesprochen werden.
Damit die In-App-Zahlungsfähigkeit nutzbar ist, sind die Bedingungen für Karteninhaberinnen und Karteninhaber, um die Vereinbarung zur Nutzung einer Authentifizierungs-App für girocard-Geschäftsvorfälle zu ergänzen. Idealerweise erfolgt dies unabhängig vom konkreten Anwendungsfall bereits im Online-Banking- oder Onboarding-Prozess.
Eine wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche In-App-Zahlung ist die Ermittlung der zuständigen Authentifizierungs- oder Banking-App auf dem Endgerät. Dafür wird die IdM-Funktion in die App integriert. Sie ermöglicht die Erfassung gerätespezifischer Merkmale und unterstützt so die zuverlässige Identifikation des Karteninhabers.
Im Rahmen der Einrichtung oder Aktualisierung der Authentifizierungs- oder Banking-App sollte ein Device-Fingerprint im girocard-Profil des Karteninhabers hinterlegt werden. So kann die App bei späteren In-App-Vorgängen korrekt erkannt und angesprochen werden.
Damit die In-App-Zahlungsfähigkeit nutzbar ist, sind die Bedingungen für Karteninhaberinnen und Karteninhaber, um die Vereinbarung zur Nutzung einer Authentifizierungs-App für girocard-Geschäftsvorfälle zu ergänzen. Idealerweise erfolgt dies unabhängig vom konkreten Anwendungsfall bereits im Online-Banking- oder Onboarding-Prozess.
Wenn Institute Whitelisting unterstützen, muss die Liste vertrauenswürdiger Zahlungsempfänger im Online-Banking einsehbar und verwaltbar sein. Karteninhaberinnen und Karteninhaber müssen Händler auf einfache Weise entfernen können.
Institute müssen Karteninhaber in der Authentifizierungs- oder Banking-App über relevante Vorgänge informieren. Dazu zählen insbesondere:
Für die Bearbeitung bestrittener Transaktionen müssen Institute an den vorgesehenen Kommunikationskanal angebunden sein und die entsprechenden Prozesse einhalten.
Die girocard ist bereits heute eine zentrale Ertragssäule im Kartengeschäft. Mit dem Angebot für In-App-Zahlungen wird diese Position in ein essenzielles digitales Einsatzfeld übertragen. Das ist nicht nur operativ relevant, sondern auch strategisch: Je stärker sich Kundeninteraktionen in Apps verlagern, desto wichtiger wird es, dass die girocard als Zahlungsmittel der deutschen Banken und Sparkassen dort präsent ist.
Die In-App-Zahlungsfähigkeit schafft die Grundlage, bestehende Stärken der girocard – Reichweite, Vertrauen, Wirtschaftlichkeit und Verankerung im deutschen Markt – in neue Paymentbereiche zu überführen.
Die technische Umsetzung für den Markt ermöglichen:
Online-Netzbetreiber sind ein zentraler Enabler der In-App-Zahlungsfähigkeit. Sie schaffen die technische und prozessuale Verbindung zwischen Händlerseite, Lookup-Server und girocard-System.
Insbesondere als einer der First Mover einer neuen girocard-Funktionalität lassen sich neue Handelskunden gewinnen und das eigene Produktportfolio erweitern.
Die In-App-Zahlungsfähigkeit erschließt zusätzliche Einsatzfelder innerhalb bestehender Marktstrukturen.
Online-Netzbetreiber übernehmen eine tragende Funktion bei der operativen Umsetzung und Skalierung der neuen Funktion.
Mit der Verlagerung von Zahlungen in Händler-Apps steigt die Relevanz digitaler Abwicklungswege.
Die neue Funktion baut auf der bestehenden girocard-Infrastruktur auf und erweitert diese gezielt.
Die technischen Anforderungen für die Abwicklung der girocard-Geschäftsvorfälle im In-App-Kontext müssen umgesetzt werden. Maßgeblich ist dabei der technische Anhang für Online-Netzbetreiber.
Der Online-Netzbetreiber stellt sicher, dass die für die Hinterlegung und Zahlung erforderlichen Prozesse über den Lookup-Server korrekt ausgeführt werden.
Online-Netzbetreiber schaffen die technische Voraussetzung dafür, dass Händler die girocard in ihren Apps nutzen können. Dazu gehört auch die Weitergabe relevanter Händlerbedingungen.
Für die produktive Nutzung sind die vorgesehenen Tests durchzuführen. Darüber hinaus sind die vertraglich geregelten Pflichten und Nachweise einzuhalten.
Online-Netzbetreiber tragen dafür Sorge, dass auch angebundene Händler ihren Pflichten im Rahmen der neuen Funktion nachkommen.
Die In-App-Zahlungsfähigkeit ist nur dann marktfähig, wenn technische Prozesse, regulatorische Anforderungen und vertragliche Pflichten sauber ineinandergreifen. Genau hier kommt dem Online-Netzbetreiber eine Schlüsselrolle zu: Er verbindet Marktteilnehmer, ermöglicht reibungslose Prozesse und unterstützt die Skalierung der Funktion im Handel.
Um die In-App-Zahlungsfähigkeit im girocard-System anzubieten, müssen zugelassene Kartenausgeber und Online-Netzbetreiber einer funktionsspezifischen Pilotierungsvereinbarung beitreten. Diese umfasst die rechtlichen, technischen und prozessualen Anforderungen für die Teilnahme. Online-Netzbetreiber geben die relevanten Händlerbedingungen an angebundene Händler weiter.
Für die produktive Schaltung sind zudem die von der Deutschen Kreditwirtschaft vorgesehenen Tests im Rahmen der Funktionstests umzusetzen.
Die technischen Spezifikationen für die In-App-Zahlungsfähigkeit liegen vor. Damit ist der Rahmen geschaffen, um die girocard in Händler-Apps zu integrieren und neue digitale Einsatzfelder zu erschließen.
Für Handel, Institute und Online-Netzbetreiber eröffnet sich damit die Chance, frühzeitig an einer Weiterentwicklung des deutschen Zahlungsverkehrs mitzuwirken – mit einem Bezahlsystem, das für Reichweite, Verlässlichkeit und Zukunftsfähigkeit steht.
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