TOPP Konditionen auf dem Golfplatz

Drei Fragen an Anja Schraml, stellvertretende Geschäftsführung der FHDS Solutions & Services GmbH


girocard: Wie kam es zu der Idee?

Schraml: Bisher konnten Spieler die Bälle am Automaten über eine Prepaid-Karte des jeweiligen Clubs oder Bargeld bekommen. Abschläge kann man damit zwar rund um die Uhr üben, doch wenn das Guthaben aus ist und keine passenden Münzen im Portemonnaie sind, muss die Karte im Sekretariat aufgeladen werden – und das hat begrenzte Öffnungszeiten. Die girocard tragen fast alle bei sich. Damit sind die Golfer auch beim Erhalt der Bälle unabhängig, flexibel und können hygienisch bezahlen. Nachdem die Spieler schon auf dem Platz genügend Abstand halten, können Sie dies damit auch beim Bezahlen sicherstellen.

girocard: Welches Problem löst sich durch TOPP am Golfballautomat für die Betreiber?

Schraml: Neben der oben angesprochenen Flexibilität für die Golfer, die mit ihrer girocard jederzeit Bälle ziehen können, ist es auch für die Mitarbeiter einfacher. Für das Personal bedeutet Bargeld enormen Aufwand: Der Automat muss geleert werden, dann zählt ein Mitarbeiter das Geld, bringt es zur Bank und für die Einzahlung entstehen oft zusätzlich Kosten. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der Automat Wind und Wetter standhält und sich damit hervorragend für die speziellen Bedürfnisse im Außenbereich eignet. Die Automaten, die beispielsweise der Golf-Club „Golf Range Frankfurt“ verwendete, waren anfällig und hatten eine geringere Kapazität. Der neue Golfballautomat hat ein Fassungsvermögen von 35.000 Range-Bällen. Tage, an denen das Spielen mangels Bällen ausfallen muss, gibt es damit nicht mehr!

girocard: Wie kann das TOPP den Golfplatz noch weiter bereichern?

Schraml: Schon allein auf dem Golfplatz kann das TOPP in Kombination mit der Steuerung von FHDS auch in vielen weiteren Bereichen gut Anwendung finden: Angefangen bei der Flutlichtanlage für Golfer, die zu später Stunde Übungseifer entwickeln, bis hin zum Zugang zur Anlage. Und für die Zukunft sind dem Einsatz des TOPP bis hin zur Nutzung der Duschen, Saunen, und Solarien keine Grenzen gesetzt.


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