Mit girocard per Nachnahme zahlen: So funktioniert die Zahlung an der Haustür

Es klingelt. Der Zusteller steht vor der Tür – und mit dem Paket kommt eine Zahlungsaufforderung. Bisher bedeutete das häufig: Bargeld bereithalten. Seit Ende Juli 2026 wird es bei DHL einfacher. Offene Beträge wie Nachnahme-, Zoll- oder Nachentgelte können bei der Zustellung auch bargeldlos bezahlt werden.

Für die Nachnahme gibt es dabei eine Besonderheit: Wer per Nachnahme zahlen möchte, kann den Betrag kontaktlos mit der girocard begleichen. Bei Zoll- und Nachentgelten stehen dagegen weitere bargeldlose Zahlungsarten zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt direkt über den Handscanner der Zustellkraft. Ein zusätzliches Kartenlesegerät ist dafür nicht erforderlich.

Doch wie funktioniert die Zahlung mit girocard genau? Welche Karten werden akzeptiert? Und was gilt bei einer Bestellung aus dem Ausland?

Per Nachnahme zahlen: Was bedeutet das eigentlich?

Bei einer Nachnahme wird eine Sendung erst ausgehändigt, wenn der vom Absender festgelegte Nachnahmebetrag bezahlt wurde. Der Betrag kann beispielsweise dem Kaufpreis einer bestellten Ware entsprechen.

Für Empfänger bedeutet das: Die Zahlung erfolgt erst bei der Zustellung – und nicht bereits beim Online-Kauf.

Seit Ende Juli 2026 können Nachnahmebeträge bei DHL neben der Barzahlung auch bargeldlos bezahlt werden. Dabei gilt eine klare Regel: Für die bargeldlose Zahlung von Nachnahmebeträgen akzeptiert DHL aus Sicherheitsgründen ausschließlich die girocard. Wer nicht bar bezahlen möchte, sollte bei einer Nachnahmesendung deshalb die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen bereithalten.

So funktioniert die Zahlung mit girocard

Der Bezahlvorgang findet direkt an der Haustür statt und ähnelt dem kontaktlosen Bezahlen im Geschäft. Der Ablauf ist einfach:

  • Die Zustellkraft nennt den fälligen Nachnahmebetrag.
  • Sie halten Ihre girocard an das Kontaktlos-Symbol des Handscanners.
  • Falls erforderlich, geben Sie Ihre PIN ein.
  • Nach erfolgreicher Zahlung wird der Nachnahmebetrag beglichen.
  • Anschließend erhalten Sie die Sendung und den Zahlungsnachweis.

Die girocard wird dabei nicht aus der Hand gegeben. Sie wird lediglich für den kontaktlosen Bezahlvorgang an das Lesegerät gehalten. Die technische Grundlage dafür ist NFC – also die kontaktlose Kommunikation zwischen Karte und Zahlungsterminal.

Mit girocard an der Haustür: Auch Zoll- und Nachentgelte bezahlen

Die bargeldlose Bezahlmöglichkeit bei DHL gilt nicht nur für Nachnahmebeträge. Auch Zoll- und Nachentgelte können direkt bei der Zustellung kontaktlos bezahlt werden.

Hier ist die Auswahl der Zahlungsarten größer: DHL akzeptiert dafür neben der girocard auch Kreditkarten sowie mobile Bezahlverfahren über Smartphone oder Smartwatch. Bargeld bleibt ebenfalls möglich.

Die Zahlung erfolgt kontaktlos über den Handscanner der Zustellkraft. Je nach Karte und Betrag kann eine PIN-Eingabe erforderlich sein.

Wichtig: Die bargeldlose Bezahlung bei DHL wird schrittweise eingeführt. Während der Einführungsphase kann die Funktion deshalb noch nicht bei jeder Zustellung verfügbar sein. DHL hatte im Juni 2026 mitgeteilt, dass der Service zunächst in einzelnen Regionen verfügbar ist und anschließend ausgeweitet wird.

Was ist ein Nachentgelt?

Ein Nachentgelt kann entstehen, wenn eine Sendung nicht ausreichend frankiert wurde. In diesem Fall muss der fehlende Betrag nachträglich eingezogen werden.

Auch solche Beträge können bei DHL inzwischen direkt bei der Zustellung bargeldlos bezahlt werden. Das kann insbesondere dann praktisch sein, wenn vorher nicht bekannt war, dass für die Sendung noch ein Betrag fällig wird.

Was gilt bei einer Bestellung aus dem Ausland?

Bei Online-Bestellungen aus dem Ausland kommt es darauf an, woher die Ware verschickt wird und wie die Einfuhr abgewickelt wird.

Bei einer Bestellung innerhalb der EU fallen für Privatpersonen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an, wenn die Ware innerhalb der EU versendet wird. Anders kann es bei einer Bestellung aus einem Nicht-EU-Land aussehen. Dann können – abhängig von Warenwert, Warenart und Abwicklung – beispielsweise Einfuhrumsatzsteuer und Zoll anfallen.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten außerdem neue EU-Regeln für bestimmte geringwertige Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Für Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro gilt vorübergehend ein Zoll von drei Euro je Artikel beziehungsweise je zolltariflich bestimmter Warenkategorie. Die Regelung gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028.

Wichtig: Die drei Euro werden nicht pauschal pro Paket berechnet. Entscheidend ist die jeweilige zolltarifliche Einordnung. Enthält eine Sendung unterschiedliche Warenkategorien, kann der Zollbetrag entsprechend mehrfach anfallen.

Die Zukunft des Parkens: Bezahlen direkt in der App

Bargeldloses Bezahlen am Parkautomaten ist bereits heute an vielen Standorten möglich. Doch die Entwicklung geht weiter.

Perspektivisch könnte der Bezahlvorgang noch stärker mit digitalen Parkangeboten verbunden werden. Die girocard soll künftig auch direkt als Bezahloption in Apps eingebunden werden können – als sogenannte In-App-Zahlung.

Auf das Parken übertragen könnte das bedeuten: Einen Parkvorgang in der App eines Anbieters starten, beim Zurückkommen wieder beenden und die Parkgebühr direkt in der App mit der girocard bezahlen. Der Weg zum Parkautomaten wäre dann möglicherweise nicht mehr notwendig.

Wichtig ist dabei: Die girocard ist selbst kein Parkdienst und keine Park-App. Sie kann jedoch perspektivisch als Bezahlmethode in entsprechenden Anwendungen eingesetzt werden. Während die Zahlung mit girocard am Parkautomaten bereits heute möglich ist, befindet sich die direkte girocard-Zahlung innerhalb von Apps noch in der Entwicklung.

 

Welche Kosten können für ein Kleid anfallen?

Nehmen wir an, ein Kleid wird für 14,79 Euro bei einem Händler außerhalb der EU bestellt. Der Preis allein sagt noch nicht aus, wie viel die Bestellung am Ende kostet.

Je nach konkreter Abwicklung können zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Versandkosten und Kosten für die Zollabwicklung entstehen. Wurde die Umsatzsteuer bereits beim Kauf erhoben, wird sie nicht zwingend noch einmal bei der Einfuhr fällig. Auch Warenart, Versandkosten und die Art der Zollabwicklung können die Berechnung beeinflussen.

Eine pauschale Rechnung nach dem Muster „Warenwert plus 3 Euro Zoll plus 7,50 Euro Gebühr“ ist deshalb nicht für jede Sendung korrekt. Gerade bei internationalen Bestellungen lohnt sich ein Blick auf die Angaben des Shops und die Versandbedingungen.

Das Wichtigste zur girocard-Zahlung an der Haustür

Wer per Nachnahme zahlen möchte, kann den Nachnahmebetrag bei DHL neben der Barzahlung auch kontaktlos mit der girocard begleichen. Für Zoll- und Nachentgelte stehen zusätzlich Kreditkarten sowie mobile Bezahlverfahren per Smartphone oder Smartwatch zur Verfügung.

Die Zahlung erfolgt direkt über den Handscanner der Zustellkraft. Die girocard wird dafür einfach kontaktlos an das Lesegerät gehalten.

Wer eine Bestellung aus dem Ausland erwartet, sollte außerdem berücksichtigen, dass je nach Herkunft, Warenart und Abwicklung Einfuhrabgaben entstehen können. Ob diese bei der Zustellung oder bereits beim Kauf bezahlt werden, hängt von der konkreten Bestellung ab.

Damit wird die girocard nicht nur beim Einkauf im Geschäft, sondern auch an einem weiteren wichtigen Kontaktpunkt im Alltag eingesetzt: direkt an der Haustür.

 

FAQ: Nachnahme und Zoll mit girocard bezahlen

Muss ich Zoll immer an der Haustür bezahlen?

Nein. Ob bei der Zustellung noch ein Betrag fällig wird, hängt unter anderem davon ab, wie der Händler die Einfuhrabgaben abwickelt.

Bei bestimmten Bestellungen können Abgaben bereits beim Kauf erhoben werden. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte Import-One-Stop-Shop-Verfahren, kurz IOSS. In diesem Fall kann die Einfuhrumsatzsteuer bereits im Kaufpreis beziehungsweise Rechnungsbetrag enthalten sein.

Eine Bestellung aus einem Nicht-EU-Land bedeutet deshalb nicht automatisch, dass bei der Zustellung an der Haustür noch einmal bezahlt werden muss. Ein Blick auf die Angaben des Shops und die Versandbedingungen hilft weiter.

Nein. Bei DHL ist die bargeldlose Zahlung eines Nachnahmebetrags aus Sicherheitsgründen ausschließlich mit girocard möglich. Alternativ kann weiterhin bar bezahlt werden.

Ja. Zoll- und Nachentgelte können bei DHL kontaktlos mit girocard bezahlt werden. Zusätzlich sind Kreditkarten sowie mobile Bezahlverfahren per Smartphone oder Smartwatch möglich.

Muss ich bei einer Bestellung aus dem Ausland immer Zoll bezahlen?

Nein. Ob und welche Abgaben anfallen, hängt unter anderem vom Herkunftsland, der Warenart, dem Warenwert und der Abwicklung der Einfuhr ab. Bei bestimmten Bestellungen können Abgaben bereits beim Kauf erhoben werden.

Ja. Die Einführung der bargeldlosen Zahlung ersetzt die Barzahlung nicht. Sie bietet eine zusätzliche Möglichkeit, fällige Beträge bei der Zustellung zu begleichen.

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